Welpen
Durch den Wunsch nach einem Zweitbeagle entstand der Gedanke an eine eigene Zucht. Emily und ich gingen zu Ausstellungen, ich absolvierte die Züchterprüfung des BCD und Emily erlangte die Zuchtzulassung. Und 2007 hatten wir dann unseren kleinen A-Wurf.
Jede Hündin und jeder Rüde, mit denen im Beagleclub Deutschland gezüchtet werden soll, müssen eine Zuchtzulassungsprüfung absolvieren. Dazu gehören neben mindestens einem Ausstellungsergebnis von "sehr gut" auch eine Rötgenuntersuchung auf Hüftgelenksdisplasie (HD), Gentests, ein Wesenstest, eine Geräuschempfindlichkeitsprüfung und eine Formwertbeurteilung durch zwei Zuchtrichter. Es werden so nur gesunde und wesensstarke Hunde verpaart.
Weiterhin züchten wir im kleinen Rahmen und unsere Welpen wachsen mit vollem Familienanschluss auf. Sie sind sowohl im Haus als auch bei gutem Wetter im Garten. Sie werden schon frühzeitig an haushaltsübliche Geräusche wie z. B. Staubsauger gewöhnt, aber auch an lautere Geräusche wie Knallen, Schlüsselrasseln, Jagdhornmusik usw. Alle in unserer Meute lebenden Beagles haben Kontakt zu den Welpen und auch Besuch ist willkommen, so dass die Welpen voll sozialisiert werden. Ebenso bemühen wir uns darum, die Welpen so schnell als möglich stubenrein zu bekommen!
Unsere Welpen werden nach den Richtlinien des BCD/VDH gehalten und erhalten alle nötigen Entwurmungen, Impfungen, tierärztlichen Untersuchungen, einen Transponderchip, eine Ahnentafel des BCD/VDH und die Abnahme durch einen Zuchtwart des BCD.
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Aus dem Berliner Hundegesetz:
"...Gemäß Berliner Hundegesetz in Verbindung mit dem Tierschutzgesetz dürfen Hundewelpen unter einem Jahr nur abgegeben oder verkauft werden, wenn die abgebende Person/Verkäufer*in über eine behördlich anerkannte Sachkunde verfügt. Verkäufer*innen sind dazu verpflichtet, dem/der Kaufenden eine Bescheinigung mit genauen Angaben zum Welpen auszustellen und die eigene Sachkunde zu dokumentieren.
Übereignet oder verkauft eine nichtsachkundige Person einen Hundewelpen unter einem Jahr ohne über die Sachkunde zu verfügen und stellt dem/der Kaufenden auch keine Bescheinigung aus, handeln beide ordnungswidrig. Gemäß Tierschutzverordnung ist es ebenfalls verboten, einen Hundewelpen unter 8 Wochen vom Muttertier zu trennen, abzugeben oder zu verkaufen..."
Diese Sachkundebescheinigung des Veterinäramtes Berlin-Neukölln liegt uns selbverständlich vor!
Wenn Sie Interesse an einem Welpen aus unserer Zucht haben, freuen wir uns auf eine frühzeitige Kontaktaufnahme zum Kennenlernen!___________________________________________________________________________________________________________________________